Informationen

Anwaltskanzlei Schwarz

Anwaltshonorar – fair und transparent

Anlässlich des ersten Gesprächs oder Telefonats treffen wir eine individuelle schriftliche oder mündliche Honorarvereinbarung.

Sekretariatsarbeiten sind im Honorar inbegriffen. In Rechnung gestellt werden somit nur juristische bzw. fachliche Tätigkeiten.

Honorar nach Zeitaufwand

In der Regel stelle ich meine Leistungen nach dem Zeitaufwand in Rechnung. Der Stundenansatz ist abhängig vom Streitwert und der Schwierigkeit Ihres Falles. Er liegt in der Regel zwischen CHF 290.00 und CHF 360.00. Selbstverständlich kann ein Kostendach vereinbart werden.

Pauschalhonorar

Für einzelne Leistungen (Gründung von Gesellschaften, Eintragung von Marken, Entwerfen von Verträgen etc.) kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies erleichtert Ihnen die Budgetierung.

Kostenvorschuss

Es ist üblich, dass Sie einen Teil des Honorars zu Beginn meiner Tätigkeit vorschiessen. Grund dafür ist nicht etwa ein Misstrauen gegenüber Ihnen, sondern schlicht die Tatsache, dass Honorarforderungen von Anwälten aufgrund des Anwaltsgeheimnisses nur unter erschwerten Bedingungen durchsetzbar sind.

Zuschläge und Abrechnungsweise

Das Honorar unterliegt der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%. Dienstleistungen für Klienten im Ausland sind von der Mehrwertsteuer gesetzlich befreit.

Ausserdem wird Ihnen eine Pauschale von 3% des Honorars für Kleinspesen (Porti, Telefon- und Faxgebühren, Kopien, Reisespesen innerhalb der Stadt Zürich) in Rechnung gestellt.

Nicht in den Pauschalspesen inbegriffen sind Spesen für Reisen ausserhalb der Stadt Zürich (Basis 1. Klasse, Halbtaxabo), Spesen für Kurierdienste und Rechnungen von Dritten (z.B. für Handelsregister- oder Betreibungsregisterauszüge, Beurkundungen und Beglaubigungen, Übersetzungen etc.).

In den Abrechnungen sind sämtliche von mir erbrachten Leistungen im Detail ersichtlich. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit bei mir über die aufgelaufenen Kosten erkundigen oder eine Zwischenabrechnung verlangen.

Sie erhalten in der Regel monatlich eine Abrechnung.

Sind Sie bei einer Rechtsschutzversicherung versichert, prüfe ich zuerst, ob Ihr Fall durch die Versicherung gedeckt wird und verlange gegebenenfalls eine Kostengutsprache.

Ihre Daten werden in voller Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz und der DSGVO verarbeitet. Die Datenschutzerklärung finden Sie im Disclaimer.