Informationen

Anwaltskanzlei Schwarz

Abrechnung des Honorars

Es ist üblich, dass Sie einen Teil des Honorars zu Beginn meiner Tätigkeit vorschiessen. Grund dafür ist nicht etwa ein Misstrauen gegenüber Ihnen, sondern schlicht die Tatsache, dass Honorarforderungen von Anwälten aufgrund des Anwaltsgeheimnisses nur unter erschwerten Bedingungen durchsetzbar sind.

Sie erhalten in der Regel monatlich eine Abrechnung.

In den Abrechnungen sind sämtliche von mir erbrachten Leistungen detailliert aufgeführt. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit bei mir über die aufgelaufenen Kosten erkundigen oder eine Zwischenabrechnung verlangen.

Sind Sie bei einer Rechtsschutzversicherung versichert, prüfe ich zuerst, ob Ihr Fall durch die Versicherung gedeckt wird und verlange gegebenenfalls eine Kostengutsprache.

Ihre Daten werden in voller Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz und der DSGVO verarbeitet. Die Datenschutzerklärung finden Sie im Disclaimer.