Informationen

Anwaltskanzlei Schwarz

Honorarvereinbarung

Beim Beginn des Mandats werden die zu erwartenden Kosten mit Ihnen besprochen, und wir treffen eine individuelle schriftliche oder mündliche Honorarvereinbarung. Es kann auch ein Kostendach definiert werden. Sekretariatsarbeiten sind im Honorar inbegriffen. In Rechnung gestellt werden somit nur juristische bzw. fachliche Tätigkeiten.

Anwaltshonorar nach Zeitaufwand

In den meisten Fällen werden meine Leistungen nach dem Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt auf drei Minuten genau (0,05 Stunden). Der Stundenansatz ist abhängig vom Streitwert und der Schwierigkeit Ihres Falles und wird individuell mit Ihnen vereinbart. Er liegt in der Regel zwischen CHF 290 und CHF 360. Selbstverständlich kann ein Kostendach vereinbart werden.

Pauschalhonorar

Für einzelne Leistungen (Gründung von Gesellschaften, Eintragung von Marken, Entwerfen von Verträgen etc.) kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies erleichtert Ihnen die Budgetierung.

Zahlungsmöglichkeiten

Es stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Banküberweisung (Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich, Clearing-Nr. 700, IBAN: CH48 0070 0110 0009 7178 4)
  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Kreditkarte (Visa, Eurocard, American Express)
  • PayPal

Bei Kartenzahlungen erfolgen keine Zuschläge.

AnwaltshonorarAnwaltshonorar

Zuschläge

Das Honorar unterliegt der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%. Dienstleistungen für Klienten im Ausland sind von der Mehrwertsteuer gesetzlich befreit.

Ausserdem wird Ihnen eine Pauschale von 3% des Honorars für Kleinspesen (Porti, Telefon- und Faxgebühren, Kopien, Reisespesen innerhalb der Stadt Zürich) in Rechnung gestellt.

Nicht in den Pauschalspesen inbegriffen und zusätzlich verrechnet werden Spesen für Reisen ausserhalb der Stadt Zürich (Basis 1. Klasse, Halbtaxabo), Spesen für Kurierdienste und Rechnungen von Dritten (z.B. für Handelsregister- oder Betreibungsregisterauszüge, Beurkundungen und Beglaubigungen, Übersetzungen etc.).

Abrechnung des Honorars

Es ist üblich, dass Sie einen Teil des Honorars zu Beginn meiner Tätigkeit vorschiessen. Grund dafür ist nicht etwa ein Misstrauen gegenüber Ihnen, sondern schlicht die Tatsache, dass Honorarforderungen von Anwälten aufgrund des Anwaltsgeheimnisses nur unter erschwerten Bedingungen durchsetzbar sind.

Sie erhalten in der Regel monatlich eine Abrechnung.

In den Abrechnungen sind sämtliche von mir erbrachten Leistungen detailliert aufgeführt. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit bei mir über die aufgelaufenen Kosten erkundigen oder eine Zwischenabrechnung verlangen.

Sind Sie bei einer Rechtsschutzversicherung versichert, prüfe ich zuerst, ob Ihr Fall durch die Versicherung gedeckt wird und verlange gegebenenfalls eine Kostengutsprache.

Ihre Daten werden in voller Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz und der DSGVO verarbeitet. Die Datenschutzerklärung finden Sie im Disclaimer.