Informationen

Anwaltskanzlei Schwarz

Honorarvereinbarung

Beim Beginn des Mandats werden die zu erwartenden Kosten mit Ihnen besprochen, und wir treffen eine individuelle schriftliche oder mündliche Honorarvereinbarung. Es kann auch ein Kostendach definiert werden. Sekretariatsarbeiten sind im Honorar inbegriffen. In Rechnung gestellt werden somit nur juristische bzw. fachliche Tätigkeiten.

Ihre Daten werden in voller Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz und der DSGVO verarbeitet. Die Datenschutzerklärung finden Sie im Disclaimer.