Anwaltskanzlei Schwarz

RA Nicolas Schwarz, LL.M.

Ein im Internet gekauftes Logo als Marke anmelden?

Kaufen Sie ein fertiges Logo im Internet, verbieten Ihnen die anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig den Markenschutz des Logos. Sie können die Markenanmeldung zwar vornehmen, müssen aber dann damit rechnen, dass der Betreiber der Webseite rechtlich gegen Sie vorgeht und eine Löschung der Marke verlangt. Wenn Sie das Logo nicht selbst erstellt haben, sollten Sie somit auf jeden Fall prüfen, ob der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Markenschutz ausschliessen.

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