Informationen

Anwaltskanzlei Schwarz

Zuschläge

Das Honorar unterliegt der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%. Dienstleistungen für Klienten im Ausland sind von der Mehrwertsteuer gesetzlich befreit.

Ausserdem wird Ihnen eine Pauschale von 3% des Honorars für Kleinspesen (Porti, Telefon- und Faxgebühren, Kopien, Reisespesen innerhalb der Stadt Zürich) in Rechnung gestellt.

Nicht in den Pauschalspesen inbegriffen und zusätzlich verrechnet werden Spesen für Reisen ausserhalb der Stadt Zürich (Basis 1. Klasse, Halbtaxabo), Spesen für Kurierdienste und Rechnungen von Dritten (z.B. für Handelsregister- oder Betreibungsregisterauszüge, Beurkundungen und Beglaubigungen, Übersetzungen etc.).

Ihre Daten werden in voller Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz und der DSGVO verarbeitet. Die Datenschutzerklärung finden Sie im Disclaimer.