Anwaltskanzlei Schwarz

RA Nicolas Schwarz, LL.M.

Markenschutz: Die 9 häufigsten Irrtümer

Am 12. September 2019 ist im Rechtsguide, einer Beilage zum Tages-Anzeiger, ein Artikel der Anwaltskanzlei Schwarz mit dem Titel "Markenschutz: Die 9 häufigsten Irrtümer" erschienen. Beim Markenschutz kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Über die häufigsten klärt der Artikel auf.

Artikel lesen
Zurück zum Angebot

Gemischte Wort-/Bildmarke oder Wortmarke schützen?

Wenn die Marke als gemischte Wort-/Bildmarke geschützt wird, dann sind sowohl das Bildelement als auch das Wortelement bzw. der Schriftzug geschützt. Generell gilt aber: Je mehr Elemente in die Marke gepackt werden, umso schwächer ist der Schutz für jedes Element allein. Falls genügend Mittel zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich deshalb, die Elemente auch einzeln zu schützen, d.h. als reine Bildmarke und als reine Wortmarke. Falls Sie nur eine gemischte Wort-/Bildmarke hinterlegen, verfügen Sie aber dennoch über einen guten, ausreichenden Schutz.

Zurück zum Angebot

Ihre Daten werden in voller Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz und der DSGVO verarbeitet. Die Datenschutzerklärung finden Sie im Disclaimer.